Bitte Beachten Sie, dass die Möglichkeit der Wahlfreiheit zwischen für die Erstellung des Energieausweises (Verbrauch oder Bedarf) nicht mehr für alle Wohngebäude besteht.
Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer einen Energieausweis mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 der Energieeinsparverordnung (EnEV) zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat. Dies gilt entsprechend für den Eigentümer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermietung, der Verpachtung oder beim Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.
Ab dem 1. Oktober 2008 sind Energieausweise für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, auf der Grundlage des Energiebedarfs auszustellen. Dies gilt nicht, wenn das Wohngebäude
- schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) eingehalten hat oder
- durch spätere Änderungen mindestens auf das in Nummer 1 bezeichnete Anforderungsniveau gebracht worden ist.
Das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gilt als erfüllt, wenn
- bei einer Änderung des Gebäudes die Anforderungen des § 8 Abs. 2 der Energieeinsparverordnung 2002/2004 oder des § 9 Abs. 1 der Energieeinsparverordnung 2007 erfüllt wurden. Dazu sind die geführten Berechnungen und Nachweise heranzuziehen.
Das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 ist außerdem erreicht, wenn
- der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient des Gebäudes den Höchstwert nach Tabelle 8 nicht überschreitet oder
- die Wärmedurchgangskoeffizienten aller Bauteile die Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten der entsprechenden Bauteile nach Tabelle 91 nicht überschreiten.
1) Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand Vom 26. Juli 2007
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